Grundlage der Mitgliedschaft ist die jeweils gültige und von der Generalversammlung beschlossene Satzung.
Beteiligung mit mindestens einem Geschäftsanteil = 100 EUR.
Maximale Beteiligung beträgt 500 Geschäftsteile.
Jede Mitgliedschaft / Beteiligung mit weiteren Anteilen muss vom Vorstand genehmigt werden.
Mit der Zeichnung von Anteilen ist für die ersten 5 Anteile ein Eintrittsgeld von jeweils 10 EUR verbunden. Ab dem 6. Anteil wird kein Eintrittsgeld mehr erhoben.
Die Kündigungsfrist beträgt 2 Jahre zum Jahresende (Beispiel: Kündigung am 25.10.2020 – Ende der Mitgliedschaft: 31.12.2022 – § 5 der Satzung).
Jedes Mitglied hat 1 Stimme – unabhängig von der Zahl der Geschäftsanteile.
Die Dividendenberechtigung besteht ab dem Tag des Beitritts auf das jeweilige Geschäftsguthaben.
Fragen zur Mitgliedschaft
Sind mit der Mitgliedschaft / Beteiligung Risiken verbunden? Die Mitgliedschaft ist eine unternehmerische Beteiligung. Ihr Geschäftsguthaben ist nicht garantiert. Sie haben aber keine „Nachschusspflicht“. Im äußersten Fall kann Ihr Geschäftsguthaben „wertlos“ werden.
Wie hoch und wie sicher ist die Rendite? Da die Dividende vom Geschäftserfolg abhängig ist, kann sie nicht garantiert werden.
Wie kann ich Mitglied werden? Sie werden durch die Erklärung des Beitritts und die Zulassung Ihres Beitritts durch den Vorstand Mitglied. Damit akzeptieren Sie alle Regelungen der Satzung und die Vereinbarungen in der Beitrittserklärung. Siehe hierzu die Download-Dokumente.
Kann ich mich in die OBE persönlich einbringen? Ja, die Mitglieder der OBE können sich gerne persönlich einbringen. Zum einen können Sie bei den jährlichen Generalversammlung das Wort ergreifen und Vorschläge machen. Desweiteren besteht die Möglichkeit im Arbeitskreis “Technik” mitzuarbeiten. Auch der Aufsichtsrat wird von den Mitglieder bei der Generalversammlung aus der Mitte der Mitglieder gewählt. Wenden Sie sich einfach an den Vorstand, um zu erörtern, wie Sie sich am Besten in die Genossenschaft einbringen können.
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